Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
A l l g e m e i n e   G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
___________________________________________________________________
 
FuM Ehlert
Siedlung 06
17089 Gnevkow OT Letzin
Deutschland
 
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse  mit uns - auch künftige - einschliesslich Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen, gelten ausschliesslich - auch wenn  im Einzelfall nicht  darauf Bezug genommen  wird - die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.
Unsere Angebote  sind stets freibleibend und unverbindlich.  Erst unsere  Auftragsbestätigung  oder Bestätigungsschreiben sind massgebend für den Vertragsinhalt. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Bereits gefertigte Waren müssen in jedem Fall abgenommen werden, in allen anderen Fällen ist zumindest ein Kompensations- auftrag zu erteilen.
Die in  unseren Katalogen  enthaltenen Angaben,  Abbildungen und  Beschreibungen sind nur annähernd massgebend.
Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen vor. Ohne unsere Genehmigung dürfen diese anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzusenden.
 
2. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
An vereinbarte Preise halten wir uns 3 Monate ab Vertragsabschluss gebunden, im übrigen wird zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
Auf alle Aufträge werden Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten berechnet.
Zahlungen sind fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Hiervon abweichende Sondervereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückhaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Bestellers jedoch nur in dem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückbehalten werden.
Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontzinssatz bzw. Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
 
3. Lieferung , Lieferfristen
Alle von uns bestätigten oder bekanntgegebenen Lieferfristen basieren nach bestem Wissen auf Informationen zum Zeitpunkt der Bestätigung. Von uns als zumutbar angesehene  Teillieferungen sind zulässig.
Eine mögliche Lieferverzögerung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, oder infolge höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung oder  sonstigen unvorhersehbaren  Ereignissen,  wie  z. B.  behördlichen  Eingriff,  Energie- und Rohstoffmangel,
entbindet uns von der Einhaltung der Lieferfrist. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung der Lieferzeitüberschreitung besteht nicht. Bei unzumutbaren Verzögerungen behalten wir uns vor,  vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
 
4. Abnahme
Die Abnahme unserer Leistungen erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes.
Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
 
5. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
Die Gewähr wird durch uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die vertragsgemässe Beschaffenheit des Werkes geleistet.
Es wird keine Gewähr geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemässer vorgenommener Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers oder ohne Zustimmung eingesetzter  Dritter entstehen,   sowie Schäden,  die auf  mutwillige Zerstörung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
Die Abnutzung farbiger Gestaltungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Schäden,  die im  Rahmen  der  Gewährleistung  wegen Verletzung  vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht oder  aus sonstigem  Rechtsgrunde eintreten, haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen.
 
5. Konstruktionsänderungen
Im Rahmen weiterer technischer Verbesserungen behalten wir uns Ausführungsänderungen - auch im Interesse der Qualität - gegenüber unserer Katalogbeschreibung vor.
                                                                                                                                                                                              
6. Eigentumsvorbehalt
Wir  behalten  uns  das Eigentum  an den  von uns  angelieferten Waren  bis zur vollen Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung von Wechseln oder Schecks vor.
Verpfändung oder  Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt.  Bei Pfändungen  sowie Beschlagnahme  der Ware oder  sonstigen Massnahmen Dritter  hat der  Besteller uns  unverzüglich per Einschreibebrief unter Übergabe der für eine Intervention  notwendigen Unterlagen  Mitteilung zu machen.  Etwaige Kosten von  Interventionen trägt der Käufer.
Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder der Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Besteller.
 
7. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Demmin.
Gerichtsstand  für  alle Streitigkeiten - einschliesslich Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen  allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Demmin. Das Verhältnis unterliegt deutschem Recht.
 
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam  sein oder  werden oder  sollte sich  in diesen  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  eine Lücke  befinden, soll hierdurch  die Gültigkeit  der übrigen Bestimmungen nicht  berührt werden.  Anstelle der  unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige Bestimmung, die  dem Sinn  und Zweck der  ungültigen Bestimmung  möglichst  nahe kommt.
Im  Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem  Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im vorhinein gekannt.