Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
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FuM Ehlert
Siedlung 06
17089 Gnevkow OT Letzin
Deutschland
1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns - auch künftige - einschliesslich Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen, gelten ausschliesslich - auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird - die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Erst unsere Auftragsbestätigung oder Bestätigungsschreiben sind massgebend für den Vertragsinhalt. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Bereits gefertigte Waren müssen in jedem Fall abgenommen werden, in allen anderen Fällen ist zumindest ein Kompensations- auftrag zu erteilen.
Die in unseren Katalogen enthaltenen Angaben, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd massgebend.
Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen vor. Ohne unsere Genehmigung dürfen diese anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzusenden.
2. Preise und Zahlung
Unsere Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
An vereinbarte Preise halten wir uns 3 Monate ab Vertragsabschluss gebunden, im übrigen wird zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet.
Auf alle Aufträge werden Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten berechnet.
Zahlungen sind fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Hiervon abweichende Sondervereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückhaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Bestellers jedoch nur in dem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückbehalten werden.
Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontzinssatz bzw. Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.
3. Lieferung , Lieferfristen
Alle von uns bestätigten oder bekanntgegebenen Lieferfristen basieren nach bestem Wissen auf Informationen zum Zeitpunkt der Bestätigung. Von uns als zumutbar angesehene Teillieferungen sind zulässig.
Eine mögliche Lieferverzögerung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, oder infolge höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z. B. behördlichen Eingriff, Energie- und Rohstoffmangel,
entbindet uns von der Einhaltung der Lieferfrist. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung der Lieferzeitüberschreitung besteht nicht. Bei unzumutbaren Verzögerungen behalten wir uns vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
4. Abnahme
Die Abnahme unserer Leistungen erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes.
Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
Die Gewähr wird durch uns entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für die vertragsgemässe Beschaffenheit des Werkes geleistet.
Es wird keine Gewähr geleistet für Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, unsachgemässer vorgenommener Veränderungen und Instandsetzungsarbeiten seitens des Bestellers oder ohne Zustimmung eingesetzter Dritter entstehen, sowie Schäden, die auf mutwillige Zerstörung oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.
Die Abnutzung farbiger Gestaltungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht oder aus sonstigem Rechtsgrunde eintreten, haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen.
5. Konstruktionsänderungen
Im Rahmen weiterer technischer Verbesserungen behalten wir uns Ausführungsänderungen - auch im Interesse der Qualität - gegenüber unserer Katalogbeschreibung vor.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns angelieferten Waren bis zur vollen Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Einlösung von Wechseln oder Schecks vor.
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Besteller untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstigen Massnahmen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich per Einschreibebrief unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen Mitteilung zu machen. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer.
Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder der Beschädigung während der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts trägt der Besteller.
7. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Demmin.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - einschliesslich Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Demmin. Das Verhältnis unterliegt deutschem Recht.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, hätte man die Lücke im vorhinein gekannt.